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Aktualisierung Q&A zum OR-Rechnungslegungsrecht

Pünktlich zum Beginn der «Busy Season» wurden die Q&A in zwei wichtigen Themenbereichen an den neuesten Stand der Rechtsprechung angepasst.

Das Bundesgerichtsurteil 9C_192/2024 vom 3. Juli 2024 stellt die steuerliche Akzeptanz von Ferienrückstellungen in Frage. Die Auswirkungen dieses Urteils auf den handelsrechtlichen Abschluss wurden im Q&A-Dokument in Frage 2.2 ergänzt. Es wird klargestellt, dass am Bilanzstichtag noch nicht bezogene Ferien- oder Überzeitansprüche handelsrechtlich abzugrenzen sind. Eine mögliche Differenz, welche sich aus einer steuerlichen Aufrechnung ergibt, ist in der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen.


Gemäss Urteil 9C_135/2023 vom 6. Juni 2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Erfolg aus der Veräusserung eigener Aktien als steuerneutrale Kapitaleinlage qualifiziert und unabhängig von der handelsrechtlichen Verbuchung von der Gewinnsteuer freigestellt ist. Die relevanten Ausführungen im HWP Band «Buchführung und Rechnungslegung» (Ausgabe 2023) zur Veräusserung eigener Aktien wurden im Q&A-Dokument in der neuen Frage 3.2 entsprechend angepasst. Das Methodenwahlrecht bleibt unverändert bestehen, jedoch ändert sich die Berechnung der notwendigen Steuerrückstellung.


In Frage 8.1 wurden Formulierungsbeispiele für den Revisionsbericht zur alternativen summarischen Formulierung zum Gewinnverwendungsantrag ergänzt. Das Q&A-Dokument ist für Mitglieder von EXPERTsuisse nach Login auf der Website abrufbar. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, via Fachabonnement Zugriff auf dieses Q&A-Dokument und zahlreiche weitere praktische Arbeitshilfen und Mustervorlagen zu erhalten.

(Quelle: Expertsuisse)

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