Aktuell

11.05.15

Beat Koller wird Verwaltungsrat der Bindella Immobilien AG

Im Rahmen einer Umstrukturierung des Verwaltungsrates hat sich die Familie Bindella  entschieden, das Gremium für strategische wie auch für finanzielle Fragestellungen zu verstärken. Mit seinen langjährigen Erfahrungen als Leiter Risk Control UBS Schweiz wie auch als Unternehmensberater und Verwaltungsrat/Beirat bei Familienunternehmungen deckt Beat Koller das Anforderungsprofil in idealer Weise ab.

Gleichzeitig können durch die sme partners ag über das Verwaltungsratsmandat hinausgehende Fragestellungen wie auch Treuhand- Steuer- und allgemeine Verwaltungsaufgaben effizient und effektiv abgedeckt werden.


Facts & Figures Bindella Immobilien AG

Bindella Immobilien AG ist vollumfänglich im Eigentum der Familie Bindella. Neben dem Halten von Bestandesliegenschaften - vorwiegend im Gastronomiebereich - werden Promotionsprojekte realisiert. Verkaufs- und Verwaltungsaufgaben für Eigen- wie auch Drittobjekte werden über Tochtergesellschaften wahrgenommen.

08.04.15

Beat Koller wird neuer Verwaltungsrat der Zingg-Lamprecht AG

sme partners durfte die Käufer von Beginn an als exklusiven M&A Partner in allen vor- und nachgelagerten Aktivitäten sowie der Transaktionsfinanzierung begleiten. Die Übernahme der Zingg-Lamprecht AG erfolgte im Frühjahr 2014.

Um die bisherige enge Zusammenarbeit auch in strategischen und finanziellen Fragestellungen weiter zu vertiefen, wurde Beat Koller zum Verwaltungsrats bei der Zingg-Lamprecht AG gewählt.


Facts & Figures Zingg-Lamprecht AG

Die Geschichte von Zingg-Lamprecht hat 1902 in der Schreinerwerkstatt Markus Lamprecht im Zürcher Seefeldquartier begonnen. Schon damals drehte sich alles um Design- und Qualitätsmöbel. 1964 wurde die Zingg-Lamprecht AG gegründet und neben dem Privat- zusätzlich das Firmenkundengeschäft aufgebaut, welches heute rund 50% des Umsatzes ausmacht. Im Frühjahr 2014 übernahmen Christl und Stan Novakovic gemeinsam mit Georg Oberprieler die Zingg-Lamprecht AG. Georg Oberprieler führt Zingg-Lamprecht seit Juli 2014 als CEO & Verwaltungsratsmitglied. Stan Novakovic hat die Rolle eines aktiven Verwaltungsratspräsidenten inne.

Die Zingg-Lamprecht AG ist heute das führende Deutschschweizer Einrichtungshaus für designorientiertes Wohnen und Arbeiten mit Geschäftsstellen in Zürich, Erlenbach und Brüttisellen mit rund 40 Mitarbeitern.

25.02.15

Starker Franken: Entwarnung für KMU?

Die Aufhebung des Mindestkurses scheint die Schweizer KMU wenig zu beeindrucken: Laut einer Umfrage des Schweizerischen KMU Verbandes von Anfang Februar 2015 erwarten über 70% der befragten KMU keine oder nur geringe negative Konsequenzen. Knapp 12% rechnen sogar mit einem positiven Effekt durch günstigere Einkäufe im europäischen Ausland.

Die Erwartungen für 2015 sind sogar optimistischer als noch im Vorjahr: 80% der KMU rechnen nicht mit einem Umsatzeinbruch (2014: 74%). Nur 5% befürchten, Massnahmen wie Stellenkürzungen oder Kurzarbeit ergreifen zu müssen. Knapp 17% der Unternehmen, die an der Umfrage teilnahmen, sind Exportbetriebe – wahrscheinlich gerade diejenigen, die den Entwicklungen weniger optimistisch entgegensehen.


Industriebetriebe zittern

Swissmem, der Verband der Schweizer Industriebetriebe, ist über die Aufhebung des Euro-Mindestkurses naturgemäss äusserst besorgt. So sei jeder fünfte Industriebetrieb existenziell bedroht. Vor allem treffe es die mittelständischen Unternehmen, bei denen die Kosten in der Schweiz anfallen und die vornehmlich ins europäische Ausland exportieren.

Gemäss dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv sei der Druck auf die KMU zwar hoch, der Verband erinnert aber auch daran, dass der Mindestkurs eine vorübergehende Massnahme gewesen sei und es gelte, sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Wie Swissmem fordert aber auch der sgv vom Bund rasche und stabilisierende Massnahmen, gerade für KMU. 


Drohende Rezession?

Dass sich der Eurowechselkurs bei CHF 1.10 einpendelt, gilt gemeinhin als realistisch. Wann das allerdings der Fall sein wird und ob dieser Kurs für die Schweizer Wirtschaft tatsächlich verkraftbar ist und eine Rezession verhindern kann, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die Industrie betrachtet diesen Kurs als ungenügend. Der Bund ist weiterhin zuversichtlich, dass der Euro rasch erstarkt, die Wirtschaft sich ausreichend erholt, und sieht im Moment keinen Handlungsbedarf.

23.02.15

Übernahme der ASA Taxi AG, Kloten durch die Rota Beteiligungs AG, Zürich

Die ASA Taxi AG, Kloten ist seit über 30 Jahren im Taxigewerbe tätig und betreibt aktuell mit 35 Mitarbeitern 18 Flughafentaxis als Konzessionär der Stadt Kloten. Im Rahmen der Nachfolgeregelung haben sich die bisherigen Eigentümer entschieden, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und die Unternehmung zu veräussern.

Mit der Akquisition der ASA Taxi AG konnte die Rota Beteiligungs AG einen ersten, wesentlichen Schritt in der Umsetzung ihrer langfristigen Strategie vollziehen. Die ASA Taxi AG soll auch nach der Übernahme - rückwirkend auf den 1. Januar 2015 - als selbständiger Betrieb weitergeführt werden.

sme partners durften den Käufer von Beginn an als exklusiven M&A Partner wie auch in allen vor- und nachgelagerten Aktivitäten begleiten.

«Für mich als Unternehmer war die gesamtheitliche Beratung der sme partners sehr überzeugend. Beginnend bei der strategischen Diskussion, gefolgt von der Unternehmensbewertung, der Due Diligence und der Kaufpreisverhandlung / Kaufvertragsausarbeitung bis hin zur Transaktionsabwicklung. Dass ich dabei bei der Ausarbeitung der Finanzierungsstruktur wie auch der Suche nach der passenden Bankfinanzierung jederzeit äusserst kompetent und professionell unterstützt wurde, hat den Erwerb der ASA Taxi AG erst ermöglicht.»

Roger Meier, Verwaltungsratspräsident der Rota Beteiligungs AG

30.01.15

Saviva (Migros) übernimmt die Lüchinger+Schmid Gruppe

Im Rahmen einer Nachfolgeregelung übernimmt die zur Migros-Industrie gehörende Saviva rückwirkend per 1. Januar 2015 die Lüchinger+Schmid Gruppe. Das Handels- und Produktionsunternehmen ist für Eier, Eiprodukte, gekühlte Frisch- und Tiefkühlprodukte bekannt. Mit der Übernahme baut Saviva ihre Marktposition im Belieferungsgrosshandel weiter aus. Die Lüchinger+Schmid Gruppe tritt weiterhin eigenständig am Markt auf. Es gibt keinen Stellenabbau.

Beat Koller durfte den gesamten Nachfolge- und Verkaufsprozess als Verwaltungsrat der Lüchinger + Schmid Gruppe eng begleiten.


Facts & Figures Lüchinger+Schmid Gruppe

Die Lüchinger+Schmid Gruppe ist 1992 aus den beiden Unternehmen Lüchinger AG (Gründungsjahr 1891) und Eierschmid AG (Gründungsjahr 1915) entstanden. Lüchinger+Schmid vertreibt Schweizer Eier aller Gattungen (Bio-, Freiland- und Bodenhaltung), welche bei über 70 Vertragslieferanten produziert werden. Die Importeier (Freiland- und Bodenhaltung) stammen von ausländischen Partnern, die nach streng kontrollierten Qualitätsnormen produzieren. In den Produktionsstätten Flawil und Kloten werden Konsumenten- und Grossverbraucherpackungen bereitgestellt sowie Eiprodukte in verschiedenster Ausprägung (Flüssigei, Stangeneier, gekochte/geschälte Eier) hergestellt.

Lüchinger+Schmid verkauft Lebensmittel in allen Temperaturbereichen (tiefgekühlt, frisch und ambient) in der ganzen Schweiz und betreibt mit 100 Fahrzeugen ein leistungsfähiges Vertriebsnetz. Das Unternehmen beschäftigt heute rund 270 Mitarbeitende in 8 Verkaufs- und 2 Produktionsstandorten und erzielte 2013 einen Umsatz von CHF 198 Mio. www.luechinger-schmid.ch.

17.12.14

Verrechnungssteuer: Bundesrat lanciert Reform zur Stärkung des Kapitalmarktes

Zur Erleichterung der Kapitalaufnahme im Inland will der Bundesrat die Verrechnungssteuer differenzierter ausgestalten. Gleichzeitig kann die Systemstabilität erhöht werden, da auch die Emission von bestimmten Finanzinstrumenten durch Grossbanken von der Reform abgedeckt wird. Dank der Reform kann die Steuer auch ihre Sicherungsfunktion besser wahrnehmen. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Entwurf zu einem Bundesgesetz über das Schuldner- und Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 31. März 2015.

Die Verrechnungssteuer trägt substanziell zu den Bundeseinnahmen bei und übt eine Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern aus (vgl. Kasten). Die heutige Ausgestaltung der Steuer weist allerdings Nachteile auf. Schweizerische Konzerne weichen der Steuer aus, indem sie ihre Finanzierungen häufig über ausländische Gesellschaften abwickeln. Als Folge davon findet die Wertschöpfung im Ausland statt, den Unternehmen entsteht Aufwand für den Unterhalt der ausländischen Strukturen, und der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer verfehlt teilweise sein Ziel.

Ein Wechsel vom System des Schuldnerprinzips zum sogenannten Zahlstellenprinzip erlaubt es, diesen Problemen entgegen zu wirken. Er ermöglicht eine Steuererhebung, die auf die Interessen des Kapitalmarktes und des Fiskus abgestimmt ist. Die Steuer kann gezielter erhoben werden als im heutigen System. Heute wird sie bei sämtlichen Investoren erhoben, auch etwa bei Pensionskassen, wo gar kein Sicherungsbedürfnis besteht.

Der Systemwechsel findet namentlich im Bereich der Zinsen statt. Dort soll die Steuererhebung auf natürliche Personen fokussiert werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Für die übrigen Investoren entfällt die Verrechnungssteuer, womit die gewünschte Stärkung des Kapitalmarktes Schweiz erreicht und namentlich auch die Emission von Pflichtwandelanleihen erleichtert wird. 

Keine Änderung ist bei Dividenden von inländischen Unternehmen vorgesehen. Bei solchen Dividenden besteht kein Handlungsbedarf weder aus Sicht des Kapitalmarkts noch zur Sicherung von Steuereinnahmen. Die heutigen Verrechnungssteuereinnahmen stammen schwergewichtig aus Dividenden und sollen durch den Systemwechsel nicht geschmälert werden. 

Der Systemwechsel birgt das Risiko, dass Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die Steuer vermeiden, indem sie ihre Vermögenswerte zu einer ausländischen Bank verlegen. Dies hätte Nachteile für den Finanzplatz Schweiz und Mindereinnahmen zur Folge. Diesem Risiko wird mit zweierlei Massnahmen begegnet. Zum einen sollen natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die Möglichkeit erhalten, eine freiwillige Meldung anstelle des Steuerabzugs zu wählen. Zum anderen soll die Reform der Verrechnungssteuer erst in Kraft gesetzt werden, wenn der automatische Informationsaustausch mit wichtigen Finanzplätzen etabliert ist.

Die Reform ermöglicht es, zwei weiteren Herausforderungen zu begegnen. Zum einen wird das neue Regelwerk vorteilhafte Rahmenbedingungen auch für Finanzinstrumente der Grossbanken bieten, die an die Eigenmittel anrechenbar sind. Die heutige befristete Ausnahmeregelung für diese Produkte kann nach einer Übergangsphase aufgehoben werden. Zum anderen kann verhindert werden, dass sich im Zuge der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs eine für den Finanzplatz Schweiz schädliche Kumulation von Meldungen und Sicherungssteuern für ausländische Investoren ergibt.

Die Reform wirkt sich einerseits direkt auf die Einnahmen der Verrechnungssteuer und anderseits indirekt auf die Einnahmen aus der Einkommenssteuer, der Vermögenssteuer und der Gewinnsteuer aus. Bei der Verrechnungssteuer ergeben sich Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr. Jedoch schafft die Beseitigung der Hindernisse im Kapitalmarktbereich und im Treasury-Bereich mittelfristig Arbeitsplätze und trägt zur Wertschöpfung bei. Dies führt zu Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer sowie bei der Gewinnsteuer für Bund, Kantone und Gemeinden. Weitere Mehreinnahmen ergeben sich aus der Erfassung bisher unversteuerter Vermögenswerte von inländischen Personen.

(Quelle: Eidg. Finanzdepartement EFD)

21.11.14

Zahl der Firmengründungen seit Januar gestiegen

Die Dynamik im Bereich Unternehmensgründungen hat sich zwischen Januar und September erhöht. Im Jahresvergleich hat die Wirtschaftsberatungs- und Inkasso-Agentur Bisnode eine Zunahme der Neueintragungen im Handelsregister in Höhe von 3% (auf 30'675) ermittelt.

In der Nordwestschweiz und im Grossraum Zürich hat sich das Unternehmertum im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Jahres 2013 am dynamischsten entwickelt (+5%). Dort wurden 3'455 respektive 5'385 neue Firmen verzeichnet.

Im Espace Mittelland, in der Zentralschweiz, im Südosten des Landes und im Tessin entwickelten sich die Firmengründungen ebenfalls positiv mit Zuwächsen von je 3%. Dagegen wies die Westschweiz einen Rückgang um 1% auf.

Ähnlich wie bei den Neueintragungen kam es im betrachteten Zeitraum auch bei den Löschungen aus dem Handelsregister zu einer Zunahme. Insgesamt entschieden sich 21'264 Chefinnen und Chefs für eine Geschäftsaufgabe, was ein Plus von 1% bedeutet.

Betrachtet man nur das dritte Quartal, so beträgt die Zunahme laut Bisnode 3%. Den Experten zufolge verharrt die Zahl der Firmenauflösungen in der Schweiz somit auf dem hohen Niveau der letzten drei Jahre.

Bei den Konkurseröffnungen wurde in den ersten drei Quartalen des Jahres dagegen eine Abnahme um 9% (auf 4'266) beobachtet. Mit -30% ist der Rückgang im Grossraum Zürich am markantesten, gefolgt von der Nordwestschweiz (-23%) und der Zentralschweiz (-14%). Am anderen Ende der Skala befindet sich das Tessin, wo sich die Zahl der Konkurse explosionsartig um 51% erhöhte.

(Quelle: kmu.admin.ch)

15.10.14

Reform der Unternehmensbesteuerung

Im Zuge der Finanzkrise sind die Schwachstellen im internationalen Steuerwesen zunehmend in die Kritik geraten. So auch in der Schweiz. Die USR III soll der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Unternehmensgewinne durch die Kantone ein Ende setzen.

Der Bundesrat hat im September 2014 die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III eröffnet. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz soll erhöht werden, und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Die Vorlage ist das Ergebnis mehrjähriger Vorbereitungsarbeiten, in welche die Kantone und die Wirtschaft eng einbezogen wurden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2015. Bei den weiteren Arbeiten werden neben den eingegangenen Vernehmlassungsantworten auch die zwischenzeitlichen internationalen Entwicklungen zu beachten sein.

(Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement)

15.09.14

sme partners mit neuer Website

Wir freuen uns, Sie auf der neuen Website von sme partners begrüssen zu dürfen. Sie finden die Informationen zum Dienstleistungsangebot und zum Team übersichtlich geordnet. Im Forum werden Ihnen aktuelle Themen rund um die strategische und finanzielle Unternehmensführung und mehr vorgestellt.

sme partners steht für Mehrwert und nachhaltigen Erfolg, der auf Wissen, Erfahrung, Innovation, Vision und Leidenschaft beruht. Bei sme partners werden Sie persönlich auf Partnerebene betreut. Sie erhalten alles aus einer Hand. Wir schätzen die Interaktion mit Ihnen und freuen uns daher auch auf ein Feedback zu unserem Webauftritt. Auch wir leben nach der Maxime: Das Bessere ist der Feind des Guten.

15.08.14

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Zur Ermittlung der Mehrwertsteuerpflicht sollen künftig die weltweit und nicht nur die im Inland erzielten Umsätze massgeblich sein. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. September 2014.

Neu sollen ausländische wie inländische Unternehmen gleichermassen steuerpflichtig werden, wenn sie weltweit mindestens 100'000 Franken Umsatz erzielen. Heute bezieht sich diese Umsatzgrenze bloss auf Umsätze innerhalb der Schweiz, weshalb inländische gegenüber ausländischen Unternehmen Wettbe­werbsnachteile haben. Zudem lässt sich bei ausländischen Unternehmen die Überschreitung der Umsatzgrenze in der Schweiz nur schwer nachweisen.

Zur weiteren Reduktion von mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteilen sollen Kleinsendungen aus dem Ausland künftig ab einem jährlichen Umsatz von 100'000 Franken der Mehrwertsteuer unterliegen. Bisher können Kleinsendungen aus dem Ausland, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als 5 Franken anfällt, mehrwertsteuerfrei an die inländische Kundschaft versandt werden. Im Fall von Büchern bedeutet das etwa, dass bis zu einem Rechnungsbetrag von 200 Franken keine Mehrwertsteuer geschuldet ist. Der Versand von Büchern innerhalb der Schweiz dagegen ist steuerbar.

Mit der Teilrevision soll zudem die Margenbesteuerung auf Kunstgegenstände wieder ­eingeführt werden. Die Margenbesteuerung verhindert, dass beim Weiterverkauf von Kunstgegenständen Vorsteuern abgezogen werden, die gar nie als Steuer in die Bundeskasse geflossen sind. Seit Inkrafttreten der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes am 1. Januar 2010 gilt für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten der fiktive Vorsteuerabzug. Dieser ermöglicht es, dass eine Vorsteuer abgezogen werden kann, obwohl Kunstgegenstände bei ihrem Markteintritt oft nicht mit der Mehrwertsteuer belastet sind, da sie entweder vor der Einführung der Mehrwertsteuer hergestellt oder vom Künstler von der Steuer ausgenommen verkauft wurden. Bei der Margenbesteuerung ist die Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis massgebend für die Berechnung der Mehrwertsteuer.

Bislang waren Gemeinwesen steuerpflichtig, wenn sie mindestens 25'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen und zudem insgesamt mehr als 100'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Gemeinwesen und Nichtgemeinwesen erzielten. Zwei Umsatzgrenzen bedeuten zusätzlichen administrativen Aufwand, weshalb die Umsatzgrenze von 25'000 Franken aufgehoben wird. Zudem wird die Steuerausnahme für Leistungen unter Gemeinwesen ausgeweitet. Die Zusammenarbeit unter den Gemeinwesen wird damit nicht mehr durch die Mehrwert­steuer erschwert.

Neu soll auch die Vermietung sämtlicher ­Parkplätze der Mehrwertsteuer unterliegen. Bisher war die Vermietung von Parkplätzen im Gemeingebrauch von der Steuer ausgenommen. Welche Parkplätze darunterfallen, gab in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten mit teilweise beachtlichen Steuernachforderungen.

(Quelle: Eidg. Finanzdepartement EFD)