Aktuell

15.07.14

Bündelung der Aufsicht über Prüfgesellschaften

Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften zu bündeln. Künftig soll die Aufsicht bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichts­behörde (RAB) konzentriert werden.

Heute übt neben der RAB auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eine Aufsichtsfunktion über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften aus. Dabei überschneiden sich die beiden Behörden teilweise, wie der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments festhielt.

Auf Anregung von RAB und FINMA schlug die Landesregierung deshalb vor, sämtliche Kompetenzen in die Hände der Revisionsaufsichtsbehörde zu legen. Ziel sei es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Strukturen effizienter zu gestalten und Fachwissen zu bündeln. Wie zuvor bereits der Nationalrat, hat sich am 2. Juni 2014 nun auch der Ständerat für diese Bündelung der Aufsichtskompetenzen ausgesprochen – der Entscheid fiel ohne Gegenstimme.

(Quelle: weblaw.ch)

15.06.14

Die Unternehmensnachfolge soll erleichtert werden

Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat eine entsprechende Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmen­namens in die Vernehmlassung geschickt.

Die vorgeschlagene Änderung des OR verfolgt das Ziel, dass der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Insbesondere sollen Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich sein, und die Umwandlung in eine andere Rechtsform soll den Firmennamen idealerweise nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren. Zudem soll künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar sein.

Ferner sollen bei der Firmenbildung künftig für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften gelten. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmenname aus einem frei zu bildenden Kern, der mit der entsprechenden Rechtsform­angabe ergänzt wird. 

(Quelle: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD)